ESG - unsere unternehmerische Verantwortung
DEUTSCHE IMMOBILIEN hat seit Gründung im Jahr 2019 das Thema ESG aktiv in ihre Entscheidungsprozesse integriert. Sämtliche Investments werden einer internen systematischen Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Governance- Kriterien unterzogen. Zur Sensibilisierung und Weiterentwicklung ESG-konformer Anlagemöglichkeiten in der Assetklasse Immobilie hat DEUTSCHE IMMOBILIEN ein ESG-Gremium bestehend aus Mitgliedern der Geschäftsführung, Portfolio- und Transaktionsmanagern sowie dem Beirat Thorsten Seher gegründet. Das Komitee legt die Rahmenbedingungen für nachhaltige Anlagestrategien und Reportinganforderungen fest, überwacht die Research- und Prüfungsaktivitäten zum Thema Nachhaltigkeit und organisiert den ESG-Wissenstransfer.
„ESG-Grundsätze gewinnen bei institutionellen Investoren zunehmend an Bedeutung. Nachhaltige Immobilienanlagen bieten neben ethischen Gewinnen auch die Chance auf reale Renditesteigerungen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, ESG für Immobilien-Spezial-AIF greifbar zu machen und durch systematische Prüfungs- und Controllingprozesse eine Messbarkeit zu etablieren. Unsere Investoren können dann in Abhängigkeit ihrer individuellen Anlagestrategie entscheiden, in welchem Umfang Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden.“ – Florian Mundt, Geschäftsführender Gesellschafter
Neubauten werden in absehbarer Zeit vollständig klimaneutral und die Immobiliendaten über den gesamten Lebenszyklus digital abrufbar sein. Für Bestandsgebäude müssen sinnvolle Optimierungsmaßnahmen ermittelt und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess umgesetzt werden. Die Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung direkt nach Erwerb bildet die Grundlage der weiteren Aktivitäten. DEUTSCHE IMMOBILIEN bezieht bereits in der Due Diligence ESG-Kriterien ein und legt objektbezogene Nachhaltigkeitsstrategien fest. Im Prüfungsprozess werden die Aspekte Baumaterialien, Energieeffizienz, CO2-Emissionen, Betriebskosten, Mieterkomfort, Wasserverbrauch, Konnektivität und Mieterstruktur berücksichtigt. Das spätere Controlling erfolgt durch das Fonds- und Assetmanagement.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Um die Transparenz von Finanzangeboten und Dienstleistungen zu erhöhen, sind Finanzmarktteilnehmer seit März 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 verpflichtet nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Diese Verpflichtungen werden auch als "Offenlegungsverordnung" bezeichnet und beinhalten die Offenlegung einer Vielzahl von Informationen zu Nachhaltigkeit. Dazu gehören sowohl Informationen über das Unternehmen selbst als auch über dessen Produkte. Hier können Sie die NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGEN (Version 2.0) für die DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH einsehen. Eine Erklärung gemäß Art. 10 Offenlegungs-Verordnung i.V.m. Art. 37 ff. RTS finden Sie im Login-Bereich für unsere Kunden.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Unsere Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können Sie hier einsehen: DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH – Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Stand 30.06.2024 Version 1